Das Bundesvefassungsgericht hat entschieden: Der „Bundestrojaner“ bzw die Online-Durchsuchung ist grundsätzlich Verfassungswidrig, nur in bei Gefahr für Leib und Leben oder für den Staat erlaubt.
Das Bundesvefassungsgericht hat entschieden: Der „Bundestrojaner“ bzw die Online-Durchsuchung ist grundsätzlich Verfassungswidrig, nur in bei Gefahr für Leib und Leben oder für den Staat erlaubt.